Säule 3a: Wie viel du bis 65 ansparen kannst
Mit Pensionskasse darfst du 2026 bis zu CHF 7’258 in die Säule 3a einzahlen. Legst du ab 35 jeden Monat CHF 600 ein, sind das bis 65 CHF 216’000. Bei 1 % Zins wachsen sie auf CHF 251’597, bei 3 % Wertzuwachs nach Kosten auf CHF 347’228 und bei 5 % auf CHF 489’226.
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Säule 3a erklärt
| Beginn | 1 % Zins | 3 % Wertzuwachs | 5 % Wertzuwachs |
|---|---|---|---|
| ab 25 (40 Jahre) | CHF 353’592eingezahlt CHF 288’000 | CHF 550’314 | CHF 889’515 |
| ab 35 (30 Jahre) | CHF 251’597eingezahlt CHF 216’000 | CHF 347’228 | CHF 489’226 |
| ab 45 (20 Jahre) | CHF 159’262eingezahlt CHF 144’000 | CHF 196’113 | CHF 243’483 |
Wie viel darf ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?
Wer einer Pensionskasse angehört, darf 2026 höchstens CHF 7’258 einzahlen. Ohne Pensionskasse, etwa als Selbständigerwerbende, sind es 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. Einzahlen darf nur, wer ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat. Die Beträge gelten seit 2025 und werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen: Die dritte Säule
Wie viel habe ich mit 65, wenn ich jedes Jahr fast das Maximum einzahle?
Das hängt vor allem von der Laufzeit und dem Wertzuwachs ab. Mit CHF 600 im Monat ab 25 zahlst du bis 65 CHF 288’000 ein; bei 3 % Wertzuwachs nach Kosten werden daraus CHF 550’314. Beginnst du erst mit 45, sind es CHF 196’113. In Preisen von heute ist der Betrag weniger wert: Ab 35 mit 3 % und 2 % Inflation entsprechen die CHF 347’228 einer Kaufkraft von CHF 191’694.
Mehr dazu: Rendite nach Inflation
Was bringt ein 3a-Konto im Vergleich zu 3a-Wertschriften?
Auf einem 3a-Konto erhältst du einen Zins, der Betrag schwankt nicht. Bei 3a-Wertschriften legst du in Fonds an: Der Wert schwankt und kann sinken, über lange Zeit war der Wertzuwachs aber meist höher. Ab 35 ergeben 3 % statt 1 % im Beispiel CHF 95’631 mehr. Bei Wertschriften zählen die Kosten: Bei 4 % Wertzuwachs vor Kosten senken 0,5 % Kosten pro Jahr das Guthaben mit 65 von CHF 411’162 auf CHF 376’593.
Mehr dazu: Wie Fondskosten wirken
Kann ich verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachholen?
Ja, seit 2026. Fehlende Beiträge ab dem Jahr 2025 kannst du bis zu zehn Jahre rückwirkend einkaufen, erstmals im Steuerjahr 2026 für 2025. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Jahr des Einkaufs und im Jahr, für das du nachzahlst, und der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres muss vollständig einbezahlt sein. Pro Jahr kannst du höchstens den kleinen Maximalbetrag nachzahlen, 2026 CHF 7’258. Einkäufe sind wie normale Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen: Wie lange zurück sind Einkäufe in die Säule 3a möglich?
Wann kann ich das Geld aus der Säule 3a beziehen?
Frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter und spätestens fünf Jahre danach, wenn du weiter erwerbstätig bist. Früher geht es für selbst bewohntes Wohneigentum oder die Rückzahlung der Hypothek darauf, beim Start in die Selbständigkeit, beim endgültigen Wegzug aus der Schweiz und beim Bezug einer ganzen Invalidenrente. Beim Bezug wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Fincalc rechnet vor Steuern und ohne den Steuerabzug der Einzahlungen, weil beides von Kanton und Einkommen abhängt.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen: Die dritte Säule
Stand: 18. September 2026. Fincalc-Beträge berechnet mit Fincalc (Rechenversion exact-monthly-2), einem kostenlosen Rechner von Horizon Technologies GmbH. Inhaltlich verantwortlich: Markus Birri, Geschäftsführer.
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